Frequently Asked Questions (FAQ)

Viele Fragen stellen sich nicht nur in Ihrer Gemeinde, sondern tauchen immer wieder auf. Diese Fragen sammel ich und versuche sie mit den entsprechenden Antworten hier auf dieser Seite zur Verfügung zu stellen. Die Seite wächst mit den Anfragen, die mir gestellt werden und hin und wieder nehme ich auch einzelne Elemente der Übersicht halber wieder raus, wenn ich das Gefühl habe, dass der Sachverhalt inzwischen gemeinhin bekannt sein könnte.

Homepage

Wie kann ich Liedblätter digital bereitstellen?

Die einen nennen Sie Liedblätter, andere Abläufe, Gottesdiensthelfer oder -begleiter. Gemeint sind die unzähligen Zettel, die für viele besondere (in einigen Gemeinden auch für sämtliche) Gottesdienste gedruckt werden. Wer mag, kann durch Digitalisierung deutlich an Papier sparen.

Dabei gehen Sie so vor, dass Sie das Liedblatt, das in der Regel ohnehin am Computer entworfen wird, über Ihre Homepage bereitstellen. Sie können z.B. ein Dokument mit LibreOffice entwerfen und als PDF exportieren. Dazu klicken Sie im Menü auf Datei, Exportieren als, Direktes Exportieren als PDF. Dieser Datei geben Sie dann jede Woche denselben Namen, bspw. „ablauf.pdf“. Wichtig ist, dass der Name derselbe bleibt und auch der Ablageort auf Ihrer Homepage. Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie die einzelnen Elemente gar nicht erst in eine PDF pressen, sondern direkt auf einer Seite Ihrer Homepage einstellen möchten. Die Seite sollte permanent über dieselbe Adresse (URL) erreichbar sein, z.B. www.muster-gemeinde.de/ablauf.php. Von dieser Adresse (der URL) erstellen Sie anschließend einen QR-Code. Möglichkeiten gibt es dafür im Internet viele, z.B. www.the-qrcode-generator.com. Dort klicken Sie oben auf „URL“ und geben darunter die Internetadresse zur hinterlegten Seite bzw. Datei ein, z.B. „https://muster-gemeinde.de/ablauf.pdf“. Auf der rechten Seite wird dann der QR-Code generiert, den Sie sich kopieren können (rechte Maustaste über dem Bild und dann auf „Grafik speichern unter“ o.Ä. anklicken), um es direkt weiterzuverarbeiten oder über dem angezeigten QR-Code auf „save“ klicken, einen Dateinamen vergeben und schließlich abermals (diesmal unten rechts) auf „save“ klicken.

Der Vorteil daran ist, dass der QR-Code sich durch die statische Bezugsadresse nicht ändert. D.h. diesen Code müssen Sie nur ein einziges Mal generieren und können ihn danach dauerhaft verwenden. Sie können den QR-Code sogar an der Eingangstür Ihrer Kirche auf einem Schild anbringen und Gottesdienstbesuchende können sich den Link auch als Lesezeichen einspeichern und schnell zum aktuellen Gottesdienstablauf gelangen. Damit dieser aktuell ist, stellen Sie ihn am Abend vor dem Gottesdienst online und entfernen ihn am besten auch gleich nach dem Gottesdienst wieder.

Ein weiterer Vorteil ist, dass das lästige Sparen und Knausern mit dem Platz entfällt, um hier oder da doch noch eine Seite einsparen zu können oder einen Zeilen- bzw. Seitenumbruch zu vermeiden. Denn für die Anzeige am Bildschirm brauchen Sie das Format nicht auf DIN A4 oder gar DIN A5 festlegen, sondern können einen durchgehenden Textverlauf nutzen, indem Sie entweder die Maße des Dokumentes in den Seiteneigenschaften anpassen, bevor Sie es als PDF exportieren oder aber die einzelnen Elemente gleich auf der Homepage untereinander einstellen, wo es ohnehin keine Seitenumbrüche gibt. Auch die Qualität eingebetteter Texte und Noten ist zumeist deutlich besser als bei gedruckten Exemplaren, wenn letzteres nicht professionell durchgeführt wird. Und schließlich spart es der Gemeinde nicht zuletzt auch Kosten, die ansonsten für den Druck fällig wären. In vielen Gemeinden wird sich dieses Angebot freilich nicht sofort durchsetzen, sondern eher ein zusätzliches Angebot, also eine Ergänzung sein.

Ein wichtiger Hinweis noch zu urheberrechtlich geschützten Werken: Sie können diese zwar auf der Homepage anzeigen, zu der sie verlinken, dürfen diese aber nicht zum Herunterladen (z.B. in einer PDF) anbieten, d.h. für die Einbettung in PDF-Dateien sollten Sie nur gemeinfreies (s.u.) Liedgut nutzen.

Wie kan ich RSS-Feeds bereitstellen und/oder abonnieren?

Damit man aktuelle Nachrichten aus z.B. der Gemeinde oder dem Kirchenkreis beziehen kann, ohne sich für einen Newsletter mit der eigenen E-Mail-Adresse anmelden zu müssen, gibt es RSS-Feeds. RSS steht für Realy Simple Syndication. Es ist die Möglichkeit ziemlich einfach eine Zielgruppe von Interessierten zu erreichen bzw. als interessierte Person sich die Informationen einzuholen. Das nämlich ist in der Kommunikationsstruktur ein ganz wesentlicher Unterschied zwischen Newsletter und RSS-Feeds: Beim Newsletter gibt Person A an Gemeinde B die eigene E-Mailadresse, damit Gemeinde B der Gemeinde A die Nachrichten als E-Mail zustellen kann (push action). Bei RSS werden die Nachrichten von Gemeinde B zur Verfügung gestellt und Person A weist das eigene E-Mail-Programm an, regelmäßig nach neuen Nachrichten auf der Seite von Gemeinde B zu schauen und diese dann herunterzuladen (pull action).

RSS-Feeds bereitstellen: Die Nachrichten selbst werden in einer Textdatei referenziert, die einem bestimmten Aufbau folgt, dem XML-Standard. Theoretisch kann man sich diese Dateien selbst in einem Editor wie bspw. Notepad++ schreiben. Der genaue Aufbau dieses Standards ist hier beschrieben. Die meisten Content Management Systeme für Homepages haben allerdings bereits entsprechende Module, mit denen sich RSS deutlich leichter einbauen lassen, z.B. über ein Nachrichtensystem. Dabei werden lediglich die Nachrichten verfasst und diese Kategorieren zugewiesen. Die Kategorien wiederum können einzeln als RSS-Feeds auf der Homepage bereitgestellt werden, was häufig bei der Einbindung eines entsprechenden Nachrichtenmoduls automatisiert geschieht.

RSS-Feeds abonnieren: Um bereitgestellte Nachrichten via RSS zu abonnieren, geben Sie Ihrem E-Mail-Programm den Ort bekannt, wo es die Nachrichten abrufen kann. Gehen Sie z.B. auf dieser Seite ganz unten bei den Nachrichten mit dem Mauszeiger über "RSS abonnieren" und klicken Sie auf die rechte Maustaste, damit sich das Kontextmenü öffnet. Klicken Sie dann mit der linken Maustaste auf den Eintrag "Link-Adresse kopieren" (je nach eingesetztem Browser kann die Bezeichnung auch leicht variieren). Öffnen Sie anschließend Ihren E-Mail-Client (das Programm, mit dem Sie Ihre E-Mails schreiben und lesen, z.B. Outlook, Thunderbird, o.Ä.). Wie Sie RSS-Feeds in Thunderbird abonnieren können, hat Thomas Nawrath in diesem Video einfach erklärt. Für das Abonnieren von RSS-Feeds in Outlook habe ich Ihnen zum besseren Verständnis hier ein kurzes Video bereitgestellt.

Wie kann ich Newsletter (über die Homepage) versenden?

Die eigene Gemeinde über einen Newsletter zu erreichen, wird häufig unterschätzt oder bereits als veraltet angesehen. In der Tat haben die meisten Konfis oder Jugendlichen mitnichten eine eigene E-Mail-Adresse. Was die einen „neue Medien“ nennen, ist für die anderen kalter Kaffee. Hier läuft das meiste über Messengerdienste (dazu in den nächsten Wochen gerne mehr). Spätestens aber, wenn sie in die Arbeitswelt eintreten, wird häufig dann doch eine E-Mail-Adresse benötigt. Ein Medium also, mit dem man vor allem erwachsene Gemeindeglieder erreicht und zwar papierlos, regelmäßig und unabhängig von irgendwelchen Algorithmen, wie sie in den sozialen Medien häufig ausschlaggebend für die Platzierung der Informationen sind.

Rechtlich sind bei der Einrichtung von Newslettern die besonderen Datenschutzanforderungen des DSG-EKD zu beachten. Dabei geht es insbesondere um den Umgang mit den E-Mail-Adressen, die Sie für den Newsletter-Versand sammeln und vorhalten. Sie können z.B. nicht einfach bekannte E-Mail-Adressen für den Newsletter-Versand nutzen, die Sie für ganz andere Zwecke (z.B. die Planung eines Elternabends) erhalten haben. Wenn Sie auf Ihrer Homepage ein Anmeldeformular für den Newsletter platzieren, dann ist es wichtig, dass Sie deutlich kenntlich machen, wofür die Daten gespeichert werden, im Idealfall (das ist nicht notwendig, aber hilfreich) geben Sie sogar einen Turnus an, in dem der Newsletter regelmäßig versendet wird. Wichtig ist, dass die Besucher*innen Ihrer Seite nicht nur ihre E-Mail-Adresse selbst im Formular eingeben müssen, sondern auch selbständig die Option (das "Häkchen") setzen müssen, um der DSG-EKD-konformen Datenschutzerklärung zuzustimmen. Außerdem sollte daraufhin zunächst eine Authentifikationsmail an die eingegebene E-Mail-Adresse gesendet werden, in der ein Bestätigungslink hinterlegt ist und angeklickt werden muss, um sicherzustellen, dass die eingegebene E-Mail-Adresse auch wirklich zu der Person gehört, die sie eingegeben hat. Für das Abmelden von Newsletter muss auf dieselbe Weise (also auf Ihrer Homepage) die Möglichkeit bereitstehen. Empfehlenswert ist außerdem einen entsprechenden Link zum Abmelden in der Fußzeile jedes Newsletters gleich mitzusenden. Die meisten Newsletter- und Mailinglist-Dienste bieten diese Möglichkeit bereits standardmäßig an.

Die Einrichtung eines Newsletters kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Im einfachsten Fall über das eigene E-Mail-Postfach der Gemeinde. Allerdings ist davon eher abzuraten, da ein Newsletter nur in eine Richtung kommuniziert werden und keine Antworten zulassen sollte. Außerdem ist die Verwaltung der E-Mail-Adressen in einem Verteiler eines anders genutzten E-Mail-Kontos mitunter datenschutzrechtlich heikel. Wer seine Homepage mit dem Homepagebaukasten der EKBO betreibt (DMK), wird statt Newsletter eher RSS-Feeds einsetzen. Viele andere Anbieter haben zudem eigene Möglichkeiten z.B. über Mailinglisten, durch die Sie den Newsletterversand selbst bequem verwalten können, ohne dafür zusätzliches Geld an externe Firmen zahlen zu müssen. Wer das nun aber doch möchte, sollte darauf achten, dass die Anbieter selbst entsprechende DSG-EKD-konforme Rahmenverträge vorhalten, wie sie beispielsweise mit CleverReach abgeschlossen werden können (die auch eine kostenlose Lite-Variante haben, die für viele kleinere Gemeinden bereits ausreichen könnte). Wer seine Homepage über Churchdesk verwaltet, hat dort im Preis bereits ein Newsletter-Modul enthalten. Eine Videoanleitung dazu finden Sie hier.

Livestream

Videostreaming oder Videobroadcast?

Beide Begriffe bezeichnen dasselbe. Es geht immer darum, einen Datenstrohm (stream) breit über das Netzwerk zu senden (broadcast).

Mit welcher Software bekomme ich das Video ins Internet (Encoder)?

Die bekannteste Streamingsoftware dürfte die kostenlose Open Broadcaster Software (OBS) sein. Sie ist für alle gängigen Plattformen (Windows, Linux und MacOS) erhältlich. Wenn Sie diese heruntergeladen und installiert haben, wartet ein Einrichtungsassistent auf Sie, bei dem Sie für den Anfang immer auf „Weiter“ klicken können. Links unten im Fenster geben Sie Eingabequellen (Kamera und/oder Bildschirminhalte) ein, in der Mitte unten haben Sie Ihre Audioaufnahmequellen (Mikrofone und den Soundkanal Ihres Rechners/Desktops selbst) und auf der rechten Seite ein Menü, u.a. mit der Schaltfläche „Stream starten“. Damit das funktioniert, muss die Software vorher noch wissen, wo sie den Stream hinsenden soll. Im Menü auf der rechten Seite unter Einstellungen wählen Sie im folgenden Dialog auf der linken Seite „Stream“. Dort können Sie oben die Plattform aus einer Liste auswählen (z.B. „Twitch“ oder „Youtube“) und darunter geben Sie Ihren Streamschlüssel ein. Diesen wiederum erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Plattform. Sie finden ihn dort zumeist in den Einstellungen. Um je nach Anbieter direkt zur passenden Seite zu kommen, klicken Sie rechts neben dem Eingabetextfeld für den Streamschlüssel auf „Streamschlüssel erhalten“. Dort loggen Sie sich ein, kopieren Ihren Streamschlüssel (den Sie NIEMALS an andere weitergeben) und fügen ihn in der Open Broadcaster Software ein, bevor Sie auf „Okay“ klicken. Damit ist das Wichtigste geschafft, um mit Ihrem ersten Stream zu starten. Eine ausführliche Anleitungen zum Open Broadcaster Studio finden Sie hier.

Welche Ausrüstung brauche ich?

Um einen Livestram ins Netz stellen zu können brauchen Sie:

  • Kamera(s) zur Aufzeichnung des Videosignals, entweder analog mit HDMI/AV-Ausgang mit Konverter oder direkt digital über USB oder Firewire
  • ein Notebook (oder sonstigen Rechner) zur Verarbeitung des Streams
  • eine gute Netzwerkanbindung über Kabel oder leistungsstarkem WLAN
  • ein Programm zum Koppeln von Kameras, Szenen-Schnitt und letztlich auch der Bereitstellung des Streams für die jeweilige Online-Plattform (ein gutes, kostenloses Tool ist OBS)
  • weil der Ton häufig wichtiger ist als das Bild, sind außerdem auch Mikrophon(e), Stativ(e), ggf. Puschel und andere Geräuschfilter sowie ein entsprechender Tonmischer mit Equalizer, Kompressor und Limiter sinnvoll
Über welche Plattformen kann ich meinen Livestream senden?

Sie entscheiden, über welchen Kanal Ihre Aufnahme übertragen wird: YouTube und Vimeo lassen sich leicht in die eigene Homepage einbinden und als Links via Newsletter bzw. RSS-Feeds verbreiten, ohne das Teilnehmende zum Zuschauen einen eigenen Account brauchen (zur interaktiven Teilnahme am Chat hingegen schon). Watch-Partys via Facebook sind eine leicht einzurichtende Stream-Möglichkeit, die allerdings intern auf Facebook läuft und daher häufig einen ausschließenden Charakter hat und eher ergänzend genutzt wird. Mit Periscope lässt sich über Twitter streamen, allerdings ist hier die Aufnahmequalität eher gering, so dass solche Videos, wie auch Instagram Live-Talks eher für spontan wirkende Aufnahmen einzelner Personen im Gespräch mit den Zuschauenden und Followern gebräuchlich sind als für die Übertragung von z.B. Veranstaltungen. Wenn Sie aus Spielen oder anderen Anwendungen heraus streamen möchten, hat sich twitch.tv bewährt. Grundsätzlich können hier auch alle anderen Arten von Übertragungen stattfinden, allerdings wird die Gaming-Szene als Publikum dort eher erreicht.

Warum kann ich keine Livestreams mehr von meinem Smartphone auf Youtube starten?

Youtube hat die Möglichkeit zum Starten von Livestreams von mobilen Endgeräten aus stark reglementiert. Das heißt konkret, dass nur noch Accounts mit mindestens 1000 Abonnements von mobilen Endgeräten einen Livestream starten können. Wer sich neu angemeldet hat, müsste also wahlweise über z.B. Notebook streamen oder auf gänzlich andere Plattformen wie über Periscope auf Twitter ausweichen.

Ggf. kann es hilfreich sein, nicht für jede Gemeinde einen eigenen Youtube-Kanal zu öffnen, sondern sich in Regionen oder gar als Kirchenkreis zusammenzuschließen. So können Ressourcen gespart und gleichzeitig mehr Abonnements erzielt werden. Außerdem wird der Kanal interessanter, weil auf diese Art sicherlich mehr Aktivität zu verzeichnen sein wird.

Welche Videoqualität sollte ich wählen?

Wichtiger als das Bild ist häufig der Ton, trotzdem ist es ratsam eine Bitrate von mindestens 1600 kbit/s bis ca. 2500 kbit/s bereitzustellen. Zu hoch sollte sie jedoch auch nicht eingestellt sein, um auch bei schwacher Netzwerkverbindung möglichst fehlerfrei verfolgt werden zu können. Soll der Stream auch auf Handys mit mittelstarker Signalstärke empfangen werden können, sollte die Übertragungsrate sogar nur maximal 1 Mbit/s (1024 kbit/s) betragen.

Wie bin ich vor der Kamera richtig präsent?

Für Ihre eigene Präsenz vor der Kamera hat Felix Ritter gute Tipps zusammengestellt.

Messengerdienste

Was ist in Bezug auf Datenschutz und -sicherheit bei Messengern zu beachten?

Viel zu häufig wird in der Gemeindearbeit zu Whatsapp gegriffen, gelegentlich auch zu Threema oder Telegram, häufig mit der Begründung, dass die Zielgruppe, zumeist Konfis oder Jugendgruppen, eben nun mal nur über diese Medien zu erreichen wären. Meine Erfahrungen sind da andere: Wenn ich den betreffenden klar mache, dass eine entsprechend datenschutzkonforme Messenger-Alternative eben nun mal als Kommunikationsplattform innerhalb der Gemeinde verwendet wird, nur diese (z.B. durch einen GKR-Beschluss gesetzt) verwendet werden darf und ich darüber hinaus auch die Gründe darlege, stößt das in der Regel durchaus auf Verständnis und wird auch entsprechend unterstützt. Es gibt erfreulicherweise auch schon Gemeinden, die das erfolgreich praktizieren.

Was sind nun die Gründe? Zum einen dürfen einige der genannten Messengerdienste überhaupt nicht von zum Beispiel Konfis genutzt werden, weil sie eine Altersfreigabe von 16 Jahren haben. Das hat unter anderem auch mit dem Datenschutz zu tun, der eben nicht vollends gewährleistet werden kann. Seit Whatsapp zu Facebook gehört, kann nicht sichergestellt werden, dass diese Daten nicht auch zu Vermarktungszwecken weiterverwendet werden. Threema und Telegram haben hingegen keine ausschließliche und vollständige Perfect-Forward-Secrecy-Unterstützung, eine Sicherheitslücke, die das nachträgliche Entschlüssen von Nachrichten erlaubt, durch die fortwährende Verschlüsselung mit dem immer selben oder leicht errechenbaren Schlüssel. Durch die fehlende Datensicherheit kann ebenfalls auch der Datenschutz der über die Kanäle versendeten Daten nicht gewährleistet werden. Bei Telegram kommt noch hinzu, dass das Protokoll nur eine nicht nachvollziehbare Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unterstützt. Der vncTalk-Client, der leider auch beim EKBO-Dialog zum Einsatz kommt, unterstützt sogar gar keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sondern lediglich eine Client-Server-Verschlüsselung.

Was also wäre sinnvoller Weise zu nutzen? Meine Empfehlung geht ganz klar zum einzig wirklich sicheren, kostenlosen, opensource Messenger, der die genannten Sicherheitskriterien erfüllt und zudem auch von Konfis bereits genutzt werden darf: der Signal Messenger. Diesen gibt es für Android genauso wie für iPhone und iPad sowie für Windows, Mac und Linux.

Unabhängig vom eingesetzten Messenger gilt außerdem in jedem Fall, dass Sie die Kontaktdaten, die Sie z.B. beim Elternabend zu Beginn der Konfi-Zeit zum Zwecke des Austausches über den Messengerdienst erhalten, nicht für andere als die bei der Einholung der Daten genannten Zwecke nutzen dürfen und dass sie die entsprechende Einwilligung schriftlich dokumentieren (z.B. über eine Liste, in deren Kopfzeile Sie den Verwendungszweck beschreiben und die Sie sich von den Teilnehmenden unterschreiben lassen). Zudem sollten Gruppen innerhalb der Gemeindearbeit als insofern geschlossen betrachtet werden, dass keine Unterhaltungen, auch keine Teile daraus, weder direkt noch als Anhang mit Personen außerhalb des Verteilers geteilt werden sollten. Dasselbe gilt auch für über die Gruppe geteilte Medien und Dokumente, es sei denn, es besteht die ausdrückliche Einwilligung aller Betroffenen. Wichtig ist auch, dass nach dem DSG-EKD Daten nur solange gespeichert werden dürfen, wie die Speicherung zur Erfüllung des Überlassungszweckes erforderlich sind, was von Ihnen wiederum erfordert, in regelmäßigen Abständen ältere Nachrichten durchzugehen und diese ggf. zu löschen, wenn sie Daten (auch in Anhängen) enthalten, deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Erfreulicherweise lohnt sich der Aufwand gleich doppelt, denn auch dem Speicherplatz auf ihrem Endgerät wird sich das bemerkbar machen. Bei Fragen zum Datenschutz, wenden Sie sich gerne auch an den Datenschutzbeauftragten der EKD.

Wie kann ich Messenger sinnvoll in der Gemeinde nutzen?

Um Gemeindeglieder auf digitalem Weg zu informieren, nutze ich Newsletter, RSS-Feeds und andere Massenkommunikationsmittel. Sicherlich kann ich auch über Messengerdienste wie den Signal Messenger eine große, offene, kommunale Gruppe einrichten und über diese aus dem Gemeindeleben informieren und gleichsam über Informationen anderer auf dem aktuellen Stand bleiben. Das gibt es vereinzelt bereits und läuft zuweilen sogar ganz gut, wenngleich mit einem erhöhten Initialaufwand.

Besser kommen Messenger in kleinen Organisationseinheiten zum Tragen. Wenn Sie sich für einen Kreis wie bspw. dem Kindergottesdienstteam eine Gruppe anlegen (bei Signal klicken Sie dazu oben rechts auf die drei Punkte und dann auf „Neue Gruppe“), können Sie über diese Gruppe ganz hervorragend im Chat kurze organisatorische Absprachen treffen oder Dokumente und Bilder miteinander austauschen. Wer des Tippens müde ist, sendet durch Drücken und Gedrückthalten des Mikrofonsymbols eine Sprachnachricht oder nutzt die Desktopvariante am PC. So sind alle aus der Gruppe informiert, können noch einmal nachfragen und sich ggf. darüber austauschen.

Die wirkliche Stärke von Messengerdiensten ist allerdings die Möglichkeit zum persönlichen Kontaktaufbau und der Beziehungsarbeit. Egal, ob in der Arbeit mit Ehrenamtlichen, der Konfi-Arbeit oder mit dem schon genannten Kindergottesdienstteam: vergessen Sie über die Arbeit mit den Gruppen die jeweils einzelnen nicht! Im analogen Bereich geschieht das ganz selbstverständlich, dass wir einzelne in der Pause oder bei der Begrüßung oder Verabschiedung noch einmal zur Seite nehmen oder uns Zeit nehmen, um interessiert nachzufragen, wie es geht und was gerade so anliegt. In der digitalen Arbeit geht das schnell unter, weil es diese Randsituationen nicht per se sondern nur initiiert gibt, indem ich einzelne aktiv anschreibe oder anrufe. Gerade dafür eignen sich Messengerdienste mehr als viele andere digitale Kommunikationsmittel, weil ich hier die Möglichkeit habe, direkt, informell und persönlich auf einzelne zuzugehen. Das gilt für Anlässe wie Geburtstage, zu denen man ganz unkompliziert einen Gruß loswerden kann, auch wenn man sich vielleicht noch nicht so gut kennt, aber zeigen möchte, „Ich hab an dich gedacht!“, genauso wie für das Nachfragen in Bezug auf besondere Ereignisse oder Umstände: „Na, wie kommst du so mit dem Homeschooling klar?“

Selbst wenn ich eine solche Frage an alle Mitglieder einer Gruppe (jedoch einzeln) schicken würde, ergäben sich dadurch ganz andere Gespräche, als wenn ich an alle gleichzeitig in die Gruppe schriebe „Wie kommt ihr mit dem Homeschooling klar?“. Das, was sich im Einzelchatgespräch ereignet, ist sozusagen das digitale Pausen- und Randgespräch. Und eben das ist so wichtig, weil wir als Gemeinde nicht nur Organisationseinheit sind, sondern Gemeinschaft. Wir pflegen unsere Beziehung zu Gott und unsere Beziehung zueinander und sollten auch im digitalen Raum solches nicht unterlassen.

Social-Media-Kanäle sind übrigens ebenfalls eine gute Möglichkeit zur Beziehungsarbeit, die über Werkzeuge wie Kommentare und „Persönliche Nachrichten“ Messengerfunktionen integrieren, sich aber dadurch unterscheiden, dass sich hier in der Regel Follower-Gruppen um eine Person bilden, während Messengerdienste gleichberechtigte Kommunikationskanäle öffnen und den nicht-öffentlichen Austausch stärker im Fokus haben.

Online-Videos

Was brauche ich, um ein Video zu erstellen?

Ein Video von z.B. einem Gottesdienst kann mit einer entsprechenden Kamera (z.B. HXR-NX100) oder zum Sammeln erster Erfahrungen auch ganz einfach mit dem Handy aufgezeichnet werden. Um das Videobild stabil zu halten, lohnt sich ein Stativ (z.B. Rollei C6i Carbon). Wichtiger als das Bild ist in der Regel der Ton! Das wird häufig unterschätzt. Nutzen Sie ein hochwertiges Mikrofon (z.B. Rode VideoMic NTG) und denken Sie auch an einen entsprechenden Popschutzfilter bzw. Windfang. Da die Technik teuer in der Anschaffung ist, wird zur Zeit die Ausweitung des Technikpools im AKD geplant, um solches dort ausleihen zu können. Melden Sie Ihren Bedarf dafür bitte gerne schon an.

Wer nicht selbst vor der Kamera stehen möchte, kann bei Kindergottesdiensten z.B. Bodenbilder, Puppentheater o.Ä. zeigen und aus dem Hintergrund die eigene(n) Stimme(n) hören lassen. Bei Lesungen bietet es sich an, den Text statt der lesenden Person einzublenden. Um das Video nachbearbeiten zu können, benötigen Sie noch eine Videobearbeitungssoftware, z.B. das kostenlose opensource Programm Shortcut, das es für alle gängigen Betriebssysteme gibt. eine kurze Anleitung zur Bedienung finden Sie hier.

Wie kann ich die erstellten Videos ins Internet bringen?

Hochladen können Sie das Video z.B. bei YouTube. Besuchen Sie dafür die Seite youtube.com und klicken Sie oben rechts auf das Kamerasymbol, anschließend auf „Video hochladen“. Wenn Ihre Gemeinde bereits einen eigenen YouTube-Kanal hat, dann loggen Sie sich hier mit den Zugangsdaten ein, ansonsten klicken Sie unten auf „Konto erstellen“ und „Für mein Unternehmen“, um für Ihre Gemeinde einen Kanal zu erstellen. Es lohnt sich vorher aber in jedem Fall einmal zu schauen, ob Sie nicht mit anderen, bereits bestehenden Konten in der Region oder im Kirchenkreis kooperieren können. Wenn Sie das Video hochladen, vergeben Sie einen Titel und setzen die Datenschutzoption zunächst auf „Nicht gelistet“. Zur entsprechenden Gottesdienstzeit loggen Sie sich dann erneut bei YouTube ein, bearbeiten das Video und ändern die Datenschutzeinstellung von „Nicht gelistet“ auf „Öffentlich“. Den Link dazu können Sie vorher über „Teilen“ z.B. via E-Mail an einen Newsletter von Interessierten versenden und auf Ihrer Homepage bewerben, sowie unter www.ekbo-termine.de in den Kalender eintragen.

Für Livestreams greifen Sie gleich zu ihrem Notebook mit WebCam, sofern Sie noch keinen Kanal mit mehr als 1000 Abonnements haben. Eine Anleitung für das Streamen der Aufnahme finden Sie direkt bei YouTube. Zuvor verteilen Sie durch Newsletter und Ankündigungen auf Ihrer Homepage den Link zu Ihrem YouTube-Kanal. Auf Ihrer Homepage können Sie dann einen Link zum Video einbetten. Diesen Link bekommen Sie angezeigt, wenn Sie unter dem Video bei Youtube auf "Teilen" klicken.

Die Lieder singe ich momentan alleine vor der Kamera, welche Alternativen gibt es?

Ist die singende Person vor der Kamera zu sehen, wird es trotz aller Einladung zum Mitsingen schnell zu einem Vorsingen. Wenn Sie hingegen aus dem Off singen und die Kamera währenddessen den Altar zeigt, verlagert es den Gesang aus der Front in die unmittelbare Umgebung und verleiht dadurch ein größeres Gefühl der Teilhabe.

Bitte bedenken Sie auch, dass Sie nicht davon ausgehen können, dass jede*r zuhause ein Gesangbuch hat. Hier kann es helfen, Lieder mit eingängigen oder sehr bekannten Kehrversen zu wählen, die einmal vorgesungen werden, bevor die Gemeinde auf der andere Seite des Endgerätes aufgefordert werden, diese jeweils zwischen den Strophen mitzusingen.

Gibt es außer den Liedern Beteiligungsmöglichkeiten in Video-Andachten?

Ähnlich wie bei den Liedern können auch die Gebete zur Beteiligung aufrufen. Psalmen sind wie alle Bibeltexte in den älteren Übersetzungen gemeinfrei. So können Psalmverse im Wechsel mit den Zuschauenden gesprochen werden, welche die Texte eingeblendet bekommen sollten. Die Möglichkeit des Schneidens ist ein Vorzug des Videos im Gegensatz zum Streaming, der hier zum Tragen kommt.

Vaterunser und Glaubensbekenntnis sind bekannte Texte, bei denen es häufig gut tut, jemandem dabei nicht zuzusehen, sondern dies auch hier aus dem Off gesprochen zu hören, um selbst mit eingeschlossen zu sein. Die Texte können dennoch eingeblendet werden, um das Video möglichst niedrigschwellig zu halten.

Im Fürbittengebet können Anrufungen wie ein "Herr, erbarme dich!" gemeinsam gesprochen werden.

Podcasts

Welches Programm kann ich zum Schneiden und Verarbeiten nutzen?

Für den Einstieg sei Audacity empfohlen. Es ist ein kostenloses opensource Werkzeug, das auf allen gängigen Plattformen (Windows, Linux, MacOS) läuft und relativ leicht bedienbar ist.

  1. Folgen Sie dem angegebenen Link und klicken Sie auf der Homepage von Audacity auf "Download Audacity".
  2. Wählen Sie Ihr Betriebssystem aus (Windows, MacOs, Linux)
  3. Klicken Sie auf den Link mit dem Dateinamen des Installers, um das Setup-Programm herunterzuladen (z.B. "Audacity 2.4.2 installer" oder "Audacity 2.4.2.dmg file"
  4. Führen Sie das Setup anschließend auf ihrem Endgerät aus und folgen Sie den Anweisungen.
Wie bekomme ich die knallenden Geräusche beim Sprechen von z.B. P-Lauten weg?

Dafür benutzt man einen sogenannten Pop-Filter vor dem Mikrofon. Zu beachten ist dabei, dass der Pop-Filter nicht zu viele Lagen hat, weil das in der Regel auch die Stimme verändert. Zudem funktioniert der Pop-Filter am besten, wenn er zwar nahe am Mund, jedoch weit vom Mikrofon entfernt ist. Deshalb sind leichte, freistehende Popfilter mit 2 Lagen Nylon-Netz eher zu empfehlen als Montagesets zum Aufstecken auf das Mikrofon.

Wer oder was ist RSS und brauche ich das?

Rich Side Summery oder Really Simple Syndication, kurz RSS bezeichnet im Grunde eine Textdatei mit Informationen, die als RSS-Feeds abgerufen werden. Das können zum einen Nachrichten im Sinne von Newsletter sein, aber eben auch hinweise zu den (neu) vorhandenen Podcast-Episoden.

Die Podcast-URL, die in Verzeichnissen eingetragen wird, zeigt dabei immer auf das RSS-Feed, in welchem sich dann die weiteren Informationen zum Podcast befinden, z.B. wie er heißt, wer Autor*in ist und vieles mehr. Das alles steht zwischen sogenannten Tags, die in spitzen <Klammern> eingeschlossen sind.

Der Link zur Podcast-Episode selbst (der Audio-Datei, vorzugsweise *.mp3) befindet sich im Enclosure-Tag.

Beispiel:

   <enclosure url="http://www.ekbo.de/01_neuer_podcast.mp3" 
             length="4233367"
             type="audio/mpeg"
  />

RSS-Feeds erstellen Sie leicht mit dem kostenlosen Werkzeug EasyPodcast. Ein bekanntes deutsches Podcast-Verzeichnis, um ihre neuen Podcasts zu verbreiten ist bspw. Podcaster.de. Aber auch bei iTunes Connect können Sie kostenlos Ihre Podcast-Feeds einstellen. Am wichtigsten aber ist es für Sie in der Gemeindearbeit, gezielt dafür Werbung auf Ihrer Homepage, Ihre Social-Media-Kanäle und Newsletter zu machen, um Ihre Zielgruppe zu erreichen.

Rechtliches

Wann braucht unsere Homepage ein Cookie-Banner?

Zunächst mal zur Definition: Als Cookie-Banner wird die Einblendung einer Nachricht bezeichnet, die darüber aufklärt, dass und welcher Art Cookies von der Seite gespeichert werden. Diese Banner gibt es mit und ohne Möglichkeit, in die Speicherung einzuwilligen oder diese abzulehnen. Cookies speichern Daten wie eine zufällig generierte Wiedererkennungs-ID, Datum und Uhrzeit des Webseitenbesuches und ggf. weitere Daten wie einen Rollen- und/ oder Anmeldestatus. Die Cookies sind in der Regel nur durch den Server zu lesen, der die Cookies erstellt hat.

Es gibt also drei Anwendungsfälle:

  1. Sie brauchen kein Cookie-Banner
    Wenn Ihre Homepage keinerlei Cookies speichert (so wie diese hier), dann brauchen Sie auch keine Banner. (Besucher*innen müssen nicht darauf hingewiesen werden, dass keine Daten beim Besuch gespeichert werden.)
  2. Sie brauchen ein Cookie-Banner, aber keine Einwilligungsschaltfläche
    Rein technische Cookies, die benötigt werden, um die Funktion der Internetseite zu gewährleisten, bedürfen keiner Einwilligung. Es reicht hierbei völlig, auf die Speicherung in der Datenschutzerklärung hinzuweisen. Churchdesk bspw. weist ein Banner aus, dass lediglich die Datenschutzerklärung annehmen lässt. Ein Cookie-Banner ist hier nicht notwendig, weil Churchdesk standardmäßig keine Werbe- oder Tracking-Cookies nutzt. (Das kann sich ändern, wenn manuell solche Tools eingebunden werden!)
  3. Sie brauchen ein Cookie-Banner mit Einwilligungs- bzw. Auswahlschaltfläche
    Für alle nicht-technischen (auch "nicht essenziell" genannten) Cookies muss sowohl die Freiwilligkeit als auch die aktive Einwilligung nach Aufklärung über den Zweck gegeben sein. D.h. sobald Sie ein Tracking-Werkzeug in Ihrer Seite einbinden, wie es die Landeskirche mit Maltego für den Homepage-Baukasten von DMK nutzt, müssen Sie den Besucher*innen zum einen die Möglichkeit geben, die Seite auch ohne Einwilligung zu besuchen (Freiwilligkeit) als auch die Aktion der Besuchenden einfordern, um die Cookies überhaupt speichern zu dürfen.
Müssen wir auch bei Veranstaltungen draußen Kontaktdaten erfassen?

Ja, auch bei Veranstaltungen draußen müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden erfasst werden (ähnlich einem Besuch im Restaurant, bei dem auch draußen sitzende erfasst werden müssen):

 

§ 3 Anwesenheitsdokumentation: „(1) Über § 2 hinaus haben die Verantwortlichen für […] Veranstaltungen […] eine Anwesenheitsdokumentation zu führen, soweit geschlossene Räume betroffen sind. Für Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich gilt die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation bei mehr als zehn zeitgleich anwesenden Personen, die nicht in einem Haushalt leben. Die Verantwortlichen für Veranstaltungen haben eine Anwesenheitsdokumentation auch zu führen, soweit die Veranstaltung ganz oder teilweise im Freien stattfindet.[…]

(2) Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zum Vollzug infektionsschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere zur Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben enthalten:

  1. Vor- und Familienname,
  2. Telefonnummer,
  3. vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse,
  4. Anwesenheitszeit und
  5. gegebenenfalls Platz- oder Tischnummer.“
Darf ich bei Konfi-Gruppen und anderen die E-Mail-Adressen öffentlich (CC) versenden?

Sie unterstehen beim Anschreiben von Gemeindegliedern dem DSG-EKD. Darin sind in §9 die Kriterien genannt, die zur Offenlegung der personenbezogenen Daten (zu denen in der Regel auch die E-Mail-Adresse gehört) und Weitergabe an andere Personen erfüllt sein müssen. Beim Anschreiben von bspw. einer Konfi-Gruppe sind diese Kriterien im Allgemeinen nicht erfüllt. Es besteht schlicht kein berechtigtes Interesse daran, die E-Mail-Adressen, die einem zur Informationsweitergabe an diese anvertraut worden sind, an andere weiterzugeben. Es ist also nicht nur moralisch richtig, sondern auch rechtlich geboten, die Adressat*innen im dafür vorgesehenen Feld der Blindkopieempfänger*innen (BCC) anzuschreiben.

Was muss ich bei der Verwendung von geschützten Liedern beachten?

Streaming von Gottesdiensten etc.

Der Großteil der Gottesdienstübertragungen und -aufzeichnungen von evangelischen Gemeinden in Deutschland werden derzeit über YouTube realisiert. Die Verbreitung von Livestreams und Videos über YouTube und Facebook wird bei der GEMA durch YouTube bzw. Facebook selber abgegolten, hierüber hat die GEMA eigene Vereinbarungen mit den Plattformbetreibern.  
Die Nutzung von GEMA-geschützten Musikinhalten auf Gemeindewebseiten, die ursprünglich bis zum 15.9.2020 befristet war, wurde nun verlängert. Damit wird die zeitgleiche und die zeitversetzte Wiedergabe von Musikwerken in Onlinegottesdiensten und -Andachten im Internet wieder möglich. Dies betrifft auch gemeindeeigene Internetseiten sowie Social-Media-Plattformen (d.h. auch Facebook/FaceTime, Instagram/IGTV, Twitch und Vimeo) und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Wenn Ihnen YouTube mitteilt, dass Sie evtl. gegen das Urheberrecht verstoßen, weil in Ihrem Video geschütztes Material gefunden wurde, können Sie, sofern die genannten Kriterien zutreffen, in der Auswahl von durchzuführenden Aktionen auf "Einspruch" klicken, weil Sie die entsprechende Genehmigung haben, sofern Sie die Musik entsprechend durch die GEMA vertreten wird oder Sie anderweitig die Genehmigung dafür erworben haben. Ob ein Liedstück von der GEMA vertreten wird, können Sie auf dieser Seite prüfen. Beachten Sie dabei, dass nicht nur der Titel, sondern auch Interpret und Verlag übereinstimmen müssen.

Achtung: Möchten Sie Ihre Videos mit urheberrechtlich geschützter Musik über andere Plattformen und für andere Formate (z.B. Tanzveranstaltungen) verbreiten, melden Sie dies über das entsprechende Formular bei der GEMA. Für digitale Formate schließen Sie einen Pauschalvertrag nach Tarif VR OD 10 ab, wobei Gemeinden und kirchliche Einrichtungen einen Rabatt von 15% erhalten (diesen ggf. bei der GEMA einfordern).


Einblendung von Texten und Liedern

Bei digitalen Angeboten (bei Live-Streams, Aufzeichnungen, Zoom-Veranstaltungen usw.) dürfen Texte und Lieder eingeblendet werden, die bisherige 72 Stunden Regelung gilt nicht mehr. Die digitalen Formate dürfen bis Ende 2021 online stehen.

Achtung: Einblenden ist zulässig, ein Liedzettel zum Download ist nicht zulässig.
Die Nutzung von Beamer und Liedzetteln bei analogen Veranstaltungen ist zulässig, den Teilnehmenden per Download den Liedzettel zu übermitteln dagegen nicht.

Wann ist ein Lied gemeinfrei?

Liedgut ist gemeinfrei, wenn der Autor bereits seit mindestens 70 Jahren verstorben ist. Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass nur das Originalwerk gemeinfrei ist, nicht jedoch spätere Bearbeitungen.

Beispiel: Der Autor des Werkes "Jesu meine Freude" aus dem Evangelischen Gesangbuch ist zwar 1677 gestorben, das im Gesangbuch abgedruckte Lied unterscheidet sich jedoch vom Original, wo es bspw. in der letzten Strophe "muß auch ihr Betrüben, lauter Zucker sein" heißt und nicht "lauter Freude sein", wie im Gesangbuch abgedruckt.

Wo finde ich den Vertragstext, der zwischen der EKD und der GEMA gilt?

Den Vertrag über die Aufführung von Musikwerken in Gottesdiensten und kirchlichen Feiern finden Sie hier: https://kirchenrecht-ekd.de/document/30452/search/gema. Unter der Zusatzvereinbarung 6. Dort finden Sie auch die Pauschalregelung mit dem folgenden Wortlaut: "Gegenstand der Zusatzvereinbarung ist die öffentliche Wiedergabe geschützter Musikwerke, die zum Repertoire der GEMA gehören, im Rahmen von evangelischen Gottesdiensten und kirchlichen Feiern gemäß §§ 15 Abs. 2, 19 Abs. 2, 52 Abs. 2 UrhG.

Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sind die Rechte für die zeitgleiche oder zeitversetzte öffentliche Zugänglichmachung von Gottesdiensten und kirchlichen Feiern via Internet (Social Media Plattformen, Homepage) zusätzlich mit inbegriffen."
Wann ist eine (Gemeinde-)veranstaltung öffentlich?

Bei der GEMA zu melden sind solche Veranstaltungen, bei denen meldepflichtiges Musikgut öffentlich abgespielt wird. Indikatoren für die Öffentlichkeit einer Veranstaltung liegen vor, wenn die Veranstaltung für mehrere Personen zeitgleich bestimmt ist, von denen nicht alle eine persönliche Beziehung zueinander haben oder die Zielgruppe nicht deutlich nach außen abzugrenzen ist.

Im analogen Raum ist die Nichtöffentlichkeit häufig gegeben, wenn z.B. ein Musikstück innerhalb einer Konfi-Gruppe thematisiert wird, weil die Zielgruppe deutlich abgegrenzt ist und die Konfis untereinander durch ihre regelmäßigen Treffen eine persönliche Beziehung zueinander aufgebaut haben. Der Konfijahrgang ist entsprechend als nichtöffentlich zu betrachten. Doch Achtung! Ein Elternabend der Konfi-Gruppe, die Konfirmation oder ein Gemeindefest, bei dem die Konfis mitwirken ist jeweils wieder als öffentlich zu betrachten, weil jeweils Personen erreicht werden, die über die nichtöffentliche Gruppe hinaus gehen.

Im digitalen Raum ist darauf zu achten, wer alles potentiell noch erreicht werden kann. So reicht es nicht aus, bei einem für die Konfi-Gruppe bestimmten Livestream über bspw. YouTube vor dem Abspielen des Musikstückes darauf hinzuweisen, dass dies nur für die Konfis bestimmt sei. Sobald das Video für Personen zugänglich ist, die nicht zur nichtöffentlichen Zielgruppe gehören, ist es öffentlich. Um eine Nichtöffentlichkeit herzustellen, wäre es also bspw. möglich, das Video in einem kennwortgeschützten Bereich der eigenen Homepage abzulegen und ausschließlich dem nichtöffentlichen Personenkreis (hier die Konfi-Gruppe) zugänglich zu machen. Um sicherzustellen, dass die Rezeption im nichtöffentlichen Kreis bleibt, sind entsprechende Vorkehrungen ratsam, wie der Hinweis darauf, dass weder die Zugangsdaten noch das geschützte Material weiterzugeben sei. Die Bereitstellung sollte zudem über einen verschlüsselten Kanal (SSL/TLS) erfolgen und die bereitgestellten Medien sollten wieder entfernt werden, sobald der Verwendungszweck nicht mehr besteht.

Sicherheitsmaßnahmen

Darf ich das dienstliche Smartphone im Nahverkehr benutzen?

Im öffentlichen Bereich ist es notwendig, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, damit Dritte nicht ungehindert ggf. vertrauliche Daten auf Ihrem Endgerät einsehen können. An mobilen Endgeräten wie Notebooks, Tablets und Smartphones ist es daher ratsam, eine Sichtschutzfolie am Gerät zu montieren. Am sichersten sind jene, die direkt auf dem Display haften, weil sie dauerhaft auf dem Bildschirm sind und so nicht vergessen werden können. Sichtschutzfolien verengen den Winkel, von dem aus das Display störfrei eingesehen werden kann. Während Sie weiterhin alles sehen und mit dem Gerät arbeiten können, sehen Personen neben ihnen nichts auf ihrem Bildschirm oder zumindest sehr viel schlechter. Hier ist auch die Qualität der Sichtschutzfolie entscheidend und sollte vor dem Kauf bzw. der Verwendung ruhig einmal getestet werden.

Wie lange darf der Bildschirm ungesperrt bleiben?

Wer sich vom Computer entfernt, sollte den Bildschirm immer sperren, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Selbst der kurze Gang in die Teeküche, kann schnell länger werden, wenn der Tee nicht gefunden wird oder sich ein Gespräch dazwischenschiebt. Zudem gilt: Wer es sich zur Regel macht, den Bildschirm jederzeit zu sperren, vergisst es auch bei längeren Abwesenheiten nicht so schnell. Die meisten Gemeindebürocomputer laufen derzeit mit Windows, wo Sie den Bildschirm ganz einfach durch Drücken der Windows-Taste (zumeist zwischen den Tasten Strg und Alt) zusammen mit der Taste L (wie lock, englisch für abschließen) sperren können. Voraussetzung dafür ist freilich, dass Sie das Benutzerkonto mit einem Kennwort geschützt haben, dessen Eingabe bei der Anmeldung am System erforderlich ist. Um den Bildschirm zu entsperren, geben Sie dieses Kennwort auch hier an, als würden Sie sich erneut am System anmelden wollen, ohne jedoch, dass Sie sich wirklich abmelden mussten. Ihre gestarteten Programme und offenen Dateien finden Sie noch genauso vor wie vor dem Sperren des Bildschirms.

Wie kann ich meine Dateien verschlüseln?

Wer mit personenbezogenen oder anderweitig vertraulichen Daten zu tun hat, kommt um die Frage nach der sicheren Aufbewahrung nicht herum. Um dem Zugriff unberechtigter Dritter entgegenzuwirken, ist Verschlüsselung immer noch ein probates Mittel.

Bei der Übertragung via E-Mail auf Verschlüsselung zu setzen oder einen vollverschlüsselnden Messengerdienst wie Signal zu nutzen, ist schon ein guter Anfang. Und auch auf dem eigenen Rechner sollten die Daten verschlüsselt gespeichert werden. Selbst wenn die ganze Festplatte z.B. mit Bitlocker auf Windows-Systemen oder FileVault2 auf MacOs verschlüsselt ist, was z.B. im Falle eines Diebstahls sinnvoll ist, werden diese Daten nach dem Starten des Rechners und dem ersten Zugriff in der Regel wieder entschlüsselt. Um die Daten vor Angriffen oder Zugriffen Dritter in einem unbeobachteten Moment zu schützen, ist es sinnvoll, sensible Dateien oder Ordner direkt zu verschlüsseln. Dafür seien hier einmal drei gängige Möglichkeiten angeboten:

Eine häufig genutzte, aber leider nicht konsequent sicherer Variante ist das Abspeichern in kennwortgeschützten Archiven. Hierbei kommen Programme wie 7zip zum Einsatz. Ist das Programm installiert, können Sie eine beliebige Datei auf ihrem Rechner mit dem Klick auf die rechte Maustaste über der Datei zu einem Archiv hinzufügen (im Kontextmenü z.B. unter "7-zip" --> "zu Archiv hinzufügen" zu finden). Daraufhin öffnet sich ein Fenster, in dem Sie unten rechts einen Verschlüsselungsalgorithmus wie bspw. "AES256" auswählen und ein Kennwort festlegen können. Ein Nachteil hier ist, dass die Datei vor dem Öffnen jedes Mal wieder aus dem Archiv entpackt werden muss. Öffnet man die Datei über das Archivierungsprogramm, wird eine unverschlüsselte Kopie in einem temporären Ordner abgelegt, der aber nur dann nach dem Schließen der Datei wieder entfernt wird, wenn das Archivierungsprogramm (z.B. 7zip) zu diesem Zeitpunkt noch offen ist. Ansonsten verbleibt die unverschlüsselte Datei auf dem Rechner als Kopie liegen, was die Sicherheit dieses Verfahrens wiederum etwas mindert, wenn die Benutzer*innen davon keine Kenntnis haben. Zudem ist die Verschlüsselung mit einem Kennwort im Vergleich zur zertifikatsbasierten Verschlüsselung verhältnismäßig schwach und bedarf entsprechenden Anforderungen an die Komplexität und Länge des Kennwortes.

Wenn Sie vielleicht sogar ohnehin zertifikatsbasierte Verschlüsselung z.B. für die Verschlüsselung von E-Mails nutzen, können Sie die dafür eingesetzte Software zumeist auch für die Verschlüsselung von Dateien verwenden. Wenn Sie bspw. GPG4Win mit Kleopatra installiert haben, um über Outlook E-Mails zu verschlüsseln, finden Sie im Kontextmenü, wenn Sie mit der rechten Maustaste über eine zu verschlüsselnde Datei klicken, den Eintrag "signieren und verschlüsseln". Wenn Sie auf "signieren und verschlüsseln" mit der linken Maustaste klicken und einen Moment warten, öffnet sich Kleopatra, um Ihnen verschiedene Optionen anzubieten. Um die Datei einfach nur zu verschlüsseln, nehmen Sie den Haken vor "Signieren" und "für andere verschlüsseln" heraus und lassen nur noch die Option "für mich verschlüsseln" gesetzt. Lassen Sie auch das Kästchen vor "mit Passwort verschlüsseln" frei! Wenn Sie anschließend auf "signieren/verschlüsseln" klicken, wird die Datei mit demselben Zertifikat verschlüsselt wie sonst Ihre E-Mails, so dass Sie auch zur Eingabe derselben Passphrase aufgefordert werden. Auch hier müssen Sie die Dateien vor der Benutzung wieder manuell entschlüsseln. Allerdings entfällt die Unsicherheit von unverschlüsselt abgelegten Kopien und auch die Verschlüsselung selbst ist deutlich stärker als bei der Nutzung von Archiven.

Schließlich gibt es noch die betriebssystemeigene Verschlüsselung des Dateisystems. Auch diese funktioniert zertifikatsbasiert. Unter Windows können Sie in der Pro-Version mit BitLocker ganze Partitionen und mit dem Encrypted File System (EFS) einzelne Dateien verschlüsseln. Dafür reicht es, über einer Datei oder einem Ordner mit zu verschlüsselnden Dateien die rechte Maustaste zu drücken und im Kontextmenü auf "Eigenschaften" zu gehen. Klicken Sie im sich öffnenden Fenster im unteren Bereich auf "Erweitert". Ein weiteres Fenster öffnet sich, wo Sie die Option "Inhalt verschlüsseln, um Daten zu schützen" auswählen können. Schließen Sie die Fenster anschließend, indem Sie auf "OK" klicken. Bei Fehlermeldungen wenden Sie sich an Ihren Administrator. Unter MacOS ist die Verschlüsselung einzelner Dateien mit FileVault abgeschafft worden und der Verschlüsselung ganzer Partitionen mit FileVault2 gewichen. Linux bietet von Luks über VeraCrypt bis ECrypt FS und viele weitere eine derlei große Vielfalt zur Absicherung der Daten, dass Endanwender*innen sich hier am besten noch einmal speziell für ihre Distribution und Einsatzzwecke erkundigen.

Wie kann ich meine E-Mails verschlüsseln?

Seelsorgegespräche sind vertraulich, na klar. Auch das Taufgespräch oder Trauerbegleitung vor und nach der Beisetzung sind es. Und dann sind da noch ein paar Formalia und Dokumente notwendig, die gerne via E-Mail geschickt werden können. Wie viel Vertraulichkeit ist hier gegeben? Abgesehen davon, dass Daten zur Person soundso nicht länger gespeichert werden dürfen als für die Verarbeitung notwendig und insofern hernach gelöscht werden müssen, sollte natürlich auch der E-Mail-Verkehr und die Speicherung solcher E-Mails verschlüsselt erfolgen. Zumindest sollte den betroffenen Personen selbiges ermöglicht werden. Was in vielen Behörden bereits selbstverständlich ist, wird in der Kirche leider häufig noch vernachlässigt. Hier erfahren Sie, wie Sie das ändern und mit gutem Beispiel voran gehen können.

Zunächst etwas Grundlegendes zum Verständnis der Verschlüsselung: Für die Veschlüsselung von E-Mails sind zwei Schlüssel notwendig, ein privater und ein öffentlicher Schlüssel. Wenn bspw. ein Gemeindeglied eine E-Mail an das Gemeindebüro verschlüsselt senden möchte, dann benötigt es dafür den öffentlichen Schlüssel des Gemeindebüros. Mit diesem wird die E-Mail verschlüsselt. Wenn das Gemeindebüro die E-Mail empfangen hat, kann diese E-Mail dann mit dem eigenen privaten Schlüssel des Gemeindebüros wieder entschlüsselt werden. Umgekeht funktioniert das genauso. Damit E-Mails verschlüsselt verschickt werden können, ist also zunächst der öffentliche Schlüssel des Gegenübers erforderlich. Dieser muss bekannt gegeben werden, zum einen, indem er beim Versenden von E-Mails als Anhang gleich mitgesendet wird und zum anderen, indem er zum Beispiel auf der Homepage der Gemeinde zum Download angeboten wird, damit Gemeindeglieder sich diesen selbst importieren können. Auch die Veröffentlichung auf einem Schlüsselserver ist möglich, muss dort aber manuell angefragt und verifiziert werden. Die öffentlichen Schlüssel der jeweils anderen werden lokal im Zertifikatsspeicher des eigenen Computers gespeichert. Das geschieht, wenn man auf den mitgesendeten oder heruntergeladenen Schlüssel doppelt klickt und dann den Anweisungen zum Importieren des Schlüssels folgt.

Soviel zur Theorie. Um nun in der Praxis an ein eigenes Schlüsselpaar aus öffentlichem und privatem Schlüssel für die E-Mail-Verschlüsselung zu kommen, stehen für die unterschiedlichen E-Mail-Clients verschiedene Möglichkeiten bereit. Für Programme wie Thunderbird können Sie die Erweiterung "Enigmail" benutzen, die einem die meiste Arbeit bereits abnimmt. Sie installieren dies, indem sie oben rechts ins Menü gehen und dort auf Addons klicken und abermals auf Addons. Oben im Textfeld können Sie dann nach Erweiterungen suchen. Hier geben Sie "Enigmail" ein und installieren anschließend dieses Plugin. Sie werden dabei aufgefordert, ein Kennwort bei der Erzeugung des Schlüsselpaares einzugeben. Wenn Sie dann später E-Mails verschlüsseln oder entschlüsseln, werden Sie gebeten, dieses Kennwort erneut einzugeben. Für die Aufbewahrung eines solchen Schlüssels empfiehlt sich ein Passwort-Safe wie Keepass. Übrigens: Ab der kommenden Version 78.2 von Thunderbird wird OpenPGP standardmäßig in den E-Mail-Client integriert, so dass Sie Enigmail gar nicht mehr separat als Addon installieren müssen.

Wenn Sie Microsoft Outlook nutzen, können Sie sich "Kleopatra" mit der Erweiterung "GpgOL" installieren (bzw. durch Ihren Administrator installieren lassen). Hier können Sie leider nicht angeben, dass Ihr öffentlicher Schlüssel (in der Regel eine .asc-Datei) automatisch beim Versenden mitgeschickt wird, so dass Sie diese Datei manuell an Ihre E-Mails anhängen oder eben auf Ihrer Homepage hinterlegen müssen, um sie zu verbreiten und anderen zur Verfügung zu stellen. Um ein eigenes neues Schlüsselpaar zu erstellen, öffnen Sie Kleopatra und klicken im Menü unter "Datei" auf "Neues Schlüsselpaar". Anschließend folgen Sie den Anweisungen. Auch hier benötigen Sie ein entsprechend starkes Kennwort, das Sie am besten in einem Passwort-Safe wie Keepass sichern. Wenn Sie eine neue E-Mail schreiben, haben Sie fortan ein neues Symbol mit einem blauen Vorhängeschloss im Schaltflächenmenü. Wenn Sie auf den kleinen Pfeil darunter klicken, klappt sich ein Menü auf, bei den Sie auswählen können, ob Sie die E-Mail mit ihrem Zertifikat signieren oder (falls Sie den öffentlichen Schlüssel des Gegenübers haben) gleich verschlüsseln möchten.

Am besten probieren Sie es einmal Schritt für Schritt selbst aus. Mit etwas Übung ist es leicht zu handhaben und schafft Vertraulichkeit in der Datenübertragung durch das Angebot der verschlüsselten Kommunikation.

Wie kann ich mir sichere Kennwörter merken?

Kaum zu glauben, in wie vielen Gemeindebüros und Privathaushalten es sie noch gibt: kleine (zumeist DIN-A5) Hefte gefüllt mit Zugangsdaten und Kennwörtern oder sogar Zettel mit ebendenselben, die unter die Tastatur oder die Arbeitsunterlage geklemmt werden. Die Kennwörter selbst sind dabei häufig auch nicht allzu schwer zu erraten, zumindest nicht für eine sogenannte Dictionary-Attack, bei der automatisiert in Windeseile zig tausende Wortkombinationen durchgespielt werden, wobei die sogenannte Leet-Speak bereits berücksichtigt wird, bei der Buchstaben durch ähnlich aussehnde Zahlen ersetzt werden, wie bspw. "S1ch3r!" statt "Sicher!", was eben dadurch alles andere als sicher ist. Ausschlaggebend für die Sicherheit eines Kennwortes sind vor allem drei Dinge: 1. die Länge, 2. die Komplexität und 3. die Vertraulichkeit.

Nutzen Sie daher grundsätzlich nur Kennwörter, die mindestens 10 Zeichen lang sind. Nutzen Sie niemals für mehrere Zugänge dasselbe Kennwort! Bewahren Sie Ihre Kennwörter sicher und vor den Einblicken Dritter geschützt auf und geben Sie sie niemals an Außenstehende weiter! Überlegen Sie sich jeweils ein Kennwort, dass Sie sich gut merken können, das aber dennoch Zahlen, Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben beinhaltet, z.B. indem Sie von einem Satz jeweils die Anfangsbuchstaben, Satzzeichen und Zahlen übernehmen. (Beispiel: "Die E-Mail-Verschlüsselung erfolgt mit zwei Schlüsseln, einem Privaten und einem Öffentlichen." wird zu "DE-M-Vem2S,ePueÖ.") Es ist wichtig, dass Sie dieses Kennwort sicher ablegen, z.B. über die kostenlose opensource Software Keepass. Nach der Installation des Programms legen Sie mithilfe desselben eine neue Datenbankdatei mit der Endung ".kdbx" an. Diese Datei wird zukünftig all Ihre Kennwörter enthalten und selbst verschlüsselt sein. Für die Verschlüsselung benötigen Sie freilich wiederum ein sehr starkes Kennwort. Der Vorteil liegt dann aber auf der Hand: Anstatt sich viele verschiedene Kennwörter merken zu müssen, benötigen Sie zukünftig nur noch ein einziges Kennwort im Kopf zu behalten.

Wenn Sie Keepass dann erneut starten, werden Sie zur Eingabe des Kennwortes aufgefordert und gelangen dann zur Übersicht, bei der Sie auf der linken Seite Kategorien (Ordner) sehen wie "Allgemeines", "Internet", "E-Mail" oder "Homebanking". Innerhalb dieser Kategorien können Sie dann Zugangskennungen anlegen. Nehmen wir an, Sie möchten Ihre Zugangsdaten für Churchdesk speichern, würden Sie also bspw. auf die Kategorie "Internet" klicken und anschließend im Menü auf "Eintrag" und "Eintrag hinzufügen" bzw. auf das gelbe Schlüsselsymbol in der Schaltflächenleiste. Möchten Sie hingegen die Accountnamen für Ihr E-Mail-Postfach sichern, könnten Sie dies auf selbe Weise in der Kategorie "E-Mail" tun. Auch eigene Kategorien können Sie hier anlegen und bestehende umbenennen. Haben Sie auf "Eintrag hinzufügen" geklickt, geben Sie im daraufhin erscheinenenden Fenster die entsprechenden Daten ein, also Ihre E-Mail-Adresse, das Kennwort und gerne auch weitere Hinweise wie die Servernamen, etc. im unteren Bereich für Bemerkungen. Im Kennwortfeld wird Ihnen hier bereits ein Kennwort vorgeschlagen, falls Sie gerade erst dabei sind, (in diesem Fall) einen neuen E-Mail-Account anzulegen und sich dafür noch ein sicheres Kennwort ausdenken müssen. Haben Sie bereits ein Kennwort, das Sie hier nur sichern möchten, entfernen Sie das dort angezeigte Kenntwort und geben Ihr eigenes dort ein. Anschließend klicken Sie auf "OK" und speichern schließlich noch Ihre Änderungen, indem Sie auf das blaue Diskettensymbol klicken. (Ist doch irre, wie lange sich dieses Symbol hält, wo doch eigentlich niemand mehr mit Disketten arbeitet ;-))

Sofern Sie nicht ohnehin regelmäßige Sicherungen von Ihren Daten machen, ist es ratsam, sich zumindest nach jeder Änderung eines Kennwortes oder dem Hinzufügen von Kennwörtern in der Datenbank manuell eine Sicherung der Datenbank (also der kdbx-Datei) zu machen, z.B. auf einem USB-Stick, der dann im Safe oder einem verschlossenen Stahlschrank aufbewahrt wird.

Social Media

Wie erstelle ich einen Account bei Instragram?

Wenn Sie sich für Instagram entschieden haben, dann nehmen Sie Ihr Smartphone, laden sich Instagram herunter und gehen die folgenden Schritte:

  1. Öffnen Sie die App.
  2. Erstellen Sie ein neues Konto und wählen Sie dazu einen Benutzernamen, mit dem man Sie gut finden kann oder der etwas über Sie oder Ihren Kanal aussagt.
  3. Im nächsten Schritt geben Sie Ihren Klarnamen an und legen ein Kennwort fest. Außerdem müssen Sie eine gültige E-Mail-Adresse eingeben, um den Account zu verifizieren.

Und dann kanns auch schon losgehen! Starten Sie Ihren ersten Instagram-Beitrag, indem Sie

  1. unten auf das + klicken
  2. wählen Sie ein Foto aus Ihrer Galery oder machen Sie ein spontanes Foto, mit dem Sie die Welt auf Instagram begrüßen!
  3. Klicken Sie dann oben rechts auf "Weiter".
  4. Nun können Sie unten optional noch bestimmte Filter verwenden, wenn Sie das Foto in irgendeiner Weise etwas aufmotzen möchten. Sie können es aber auch so lassen und auf "Weiter" klicken.
  5. Anschließend klicken Sie auf "Teilen", um Ihren ersten Post zu veröffentlichen.

Herzlichen Glückwunsch! Ihr erster Schritt auf Neuland ist getan. Nun nehmen Sie sich gerne Zeit und schauen Sie sich um. Wenn Sie unten auf die Lupe klicken, können Sie ganz oben nach Beiträgen oder Personen suchen, z.B. nach "loppreist", um das Profil des Landesonlinepfarrers (lop) zu finden, der die vielen guten Werke der in den digitalen Medien aktiven Menschen in der EKBO preist, zu denen ja nun auch Sie gehören. Klicken Sie auf der rechten Seite auf "Folgen", um dem Kanal zu folgen und die Beiträge bei sich angezeigt zu bekommen und gleichzeitig indirekt diesen auch auf sich und Ihren neuen Kanal aufmerksam zu machen. Vielleicht suchen Sie aber auch lieber nach anderen Gemeinden und Einrichtungen in Ihrem Umfeld, der Kommune oder besonderen Persönlichkeiten. Nehmen Sie sich Zeit beim Entdecken. Grundlegende Hinweise zum Umgang mit Instagram finden Sie in diesem Video. Viele weitere gute Tipps für den erweiterten Umgang mit Instagram zeigt Thilo Witting in diesem Video. Der wichtigste Schritt ist bereits getan! Alles Gute und willkommen bei Instagram!

Wie erstelle ich einen Account bei Twitter?

Wenn Sie sich für Twitter entschieden haben, dann nehmen Sie Ihr Smartphone und laden sich Twitter herunter. Anschließend öffnen Sie die App. Wer lieber mit einem audiovisuellen Erklärvideo arbeitet, schaut sich dieses Tutorial an. Wer die einzelnen Schritte lieber hier nachlesen möchte, geht die folgenden Schritte durch:

  1. Klicken Sie auf "Create Account" bzw. "Account erstellen" (oder auf der Internetseite "Registrieren" bzw. "Sign up").
  2. Geben Sie Ihren Namen, wahlweise Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie ein Geburtstdatum ein. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse verwenden möchten, beachten Sie die blaue Schrift mit den Hinweis "E-Mail-Adresse verwenden" am unteren Rand des Bildschirmes. Klicken sie dort drauf, um statt einer Telefonnummer eine E-Mail-Adresse zu verwenden. Klicken Sie dann auf "Weiter".
  3. Den nächsten Schritt können Sie überspringen und auf "Weiter" klicken. Anpassungen des Accounts können Sie später jederzeit ändern.
  4. Im folgenden Schritt klicken Sie auf "Registrieren". Anschließend erhalten Sie via E-Mail bzw. SMS einen Code zugeschickt, den Sie dort herauskopieren und bei Twitter in das entsprechende Feld einfügen müssen.
  5. Erst nach dieser Authentifizierung haben Sie die Möglichkeit ein eigenes Kennwort für Ihren neuen Account zu erstellen.
  6. Es folgt ein wichtiger Schritt: Ihr Profilbild! Da persönliche Profile häufig attraktiver sind, wäre ein Foto von Ihnen empfehlenswert, wenn Sie den Account alleine betreiben und dann gerne auch Dinge persönlich von Ihrer Arbeit und ggf. Ihrem Leben teilen.
  7. Ihr Banner kann für den Anfang schlicht gehalten werden, vielleicht etwas aus Ihrem Umfeld, z.B. Ihre Kirche.
  8. In Ihre Beschreibung (Bio) geben sie gerne kurz an, wo man Sie einordnen kann, z.B. dass Ihre Kirchengemeinde evangelisch ist und zur EKBO gehört und bei persönlichen Profilen, welche Tätigkeiten Sie in der Gemeinde ausüben.
  9. Schließlich geben Sie noch einen Benutzernamen ein. Da dauert es manchmal etwas, bis man etwas geeignetes gefunden hat, das noch frei ist. Am besten nehmen Sie den Namen Ihrer Gemeinde mit auf, um leichter gefunden zu werden.
  10. Wenn Sie noch den Ort Ihrer Gemeinde im letzten Schritt eingegeben haben, kann es losgehen:
  11. Klicken sie jetzt und fortan einfach auf die weiße Feder auf blauem Grund mit dem +, um einen neuen Tweet, also eine kurze Nachricht abzusetzen, z.B. "Auf ins Neuland! Twitter, hier bin ich :-)".

Herzlichen Glückwunsch! Ihr erster Schritt auf Neuland ist getan. Nun nehmen Sie sich gerne Zeit und schauen Sie sich um. Wenn Sie unten auf die Lupe klicken, können Sie ganz oben "Twitter durchsuchen", z.B. nach "EKBO", um  Profile Ihrer Landeskirche zu finden, wie ekbo_de oder das akd_ekbo, um auch hier auf dem Laufenden zu bleiben. Vielleicht suchen Sie aber auch lieber nach anderen Gemeinden, Kirchenkreisen und Einrichtungen in Ihrem Umfeld, der Kommune oder besonderen Persönlichkeiten. Im oberen Bereich finden Sie die Reiter "Top", "Neueste", "Personen", "Fotos" und "Videos", um in den entsprechenden Kategorien zu suchen. Klicken Sie auf "Personen" um nach Accounts zu suchen, deren Beiträge Sie mit einem Klick auf "Folgen" auch abonnieren können. Im unteren Bereich finden Sie weitere Symbole wie das Häuschen, mit dem Sie die aktuellen Nachrichten von denen einsehen, denen Sie folgen, oder der Glocke, unter der Sie neue Benachrichtigung finden, z.B. wenn Ihnen jemand folgt. Nehmen Sie sich Zeit beim Entdecken. Weitere Tipps zum Umgang mit Twitter sind in diesem Video erklärt. Der wichtigste Schritt ist bereits getan! Alles Gute und willkommen bei Twitter!

Wie kann ich Lieder/Podcasts (mp3-Dateien) in Facebook einbinden?

Einige Gemeinden haben nun schon lange einen Facebook-Account und haben nun auch angefangen Podcasts oder Andachten aufzunehmen und würden diese gerne u.a. über Facebook teilen. Ein Bild oder Video einzubinden, ist kein Problem, aber für das Hochladen einer Audiodatei scheint es in Facebook keine Möglichkeit zu geben. Und weil dem tatsächlich genau so ist, müssen Sie hier einen kleinen Umweg gehen:

Als erstes erstellen Sie sich einen Account bei SoundCloud. Dort können Sie dann Ihre Audiodatei (vorzugsweise im mp3-Format) hochladen und veröffentlichen. Anschließend loggen Sie sich aus. Loggen Sie sich folgend bei SoundCloud mit ihrem Facebook-Account ein. Dafür klicken Sie oben auf der Startseite von SoundCloud auf „anmelden“ und anschließend über der Eingabemaske für die Anmeldung auf „Weiter mit Facebook“. Suchen Sie nun nach der Datei, die Sie gerade hochgeladen haben und klicken Sie auf „teilen“. So können Sie die Audiodatei auch in Facebook einbinden, das heißt über Ihren eigenen Facebook-Account posten.

Software

Gibt es kostenlose Möglichkeiten für Office, E-Mail-Programm, etc.?

Bestimmte Programme finden sich in der Mehrheit der Gemeindebüros wieder: Outlook für die E-Mails, Word zum Bearbeiten von Dokumenten, Excel zur Bearbeitung von Tabellen und vielleicht sogar Powerpoint, um Präsentationen für den einen oder anderen Gemeindeabend vorzubereiten. Die hier genannten Programme von Microsoft sind allesamt kostenpflichtig. Geld, das die Gemeinden und Kirchenkreise durch die hier aufgezeigten Alternativen gut sparen können.

Egal, ob Gemeinden die für Unternehmen standardmäßig erworbene Professional-Version für 579,-€ nutzen oder ein monatliches Abonnement für Office 365 abschließen und 105,60€ / Jahr zahlen, im Vergleich zu 0,00€ ist es viel Geld. Zudem lagern bei Office 365 die Daten in der Online-Cloud von Microsoft, deren Nutzung ohne eine entsprechende DSG-EKD-konforme Vereinbarung zur Speicherung der Daten hier in Deutschland und den Ausschluss der Weitergabe an Dritte auch datenschutzrechtlich für Gemeinden rechtlich nicht in Frage kommt.

Wer einen kostenlosen und datenschutzkonformen Ersatz für Microsoft Outlook sucht, ist mit Thunderbird gut beraten. Das opensource Programm hat alles, was ein E-Mail-Client braucht: Es bietet eine übersichtliche Postfachansicht (auch für die Verwaltung und Ordnung mehrerer E-Mail-Konten), ein Archiv- und Nachrichtensystem, einen integrierten Spamfilter, ein Adressbuch zur Pflege der Kontakte und lässt sich über zahlreiche ebenfalls kostenlose Erweiterungen (Addons) leicht auf die individuellen Bedürfnisse anpassen. Ab Version 78.2 ist nun auch PGP standardmäßig integriert, um E-Mails signieren und verschlüsseln zu können sowie ein Kalender für die Terminverwaltung.

Kostenlose Alternativen zum Microsoft Office stellen die opensource Projekte OpenOffice und LibreOffice dar. Mit dem niedrigen Arbeitsspeicherverbrauch ist OpenOffice eine gute Alternative für vor allem ältere Rechner, auf denen die Bürosoftware zum Einsatz kommt und dort häufig flüssiger läuft als Microsofts Office-Suite. LibreOffice gibt es hingegen auch für 64-Bit-Betriebssysteme, außerdem kommt es etwas moderner daher, wird häufiger aktualisiert und bietet zudem die Möglichkeit, in den XML-Formaten (.docx, .xlsx, .pptx) von Microsoft Office zu speichern. Das Programm "Writer" ersetzt dabei die Funktionen des Programmes "Word". "Excel" wird in der kostenlosen Anwendung von "Calc" ersetzt. Präsentationen, wie Sie sie in Microsofts Office-Suite mit "Powerpoint" erstellen würden, können Sie bei den hier genannten Lösungen mit "Impress" bearbeiten. Zusätzlich kommen OpenOffice und LibreOffice noch mit zwei weiteren Programmen daher: "Draw" ist ein Zeichenprogamm mit dem sich z.B. Einladungskarten oder Aushänge für den Schaukasten deutlich komfortabler gestalten lassen als bspw. mit "Word" bzw. "Writer". Außerdem enthalten die kostenlosen Office-Pakete auch das Datenbankwerkzeug "Base", das eine Alternative zu Microsofts "Access" darstellt und z.B. bei Inventarisierungen sinnvoll zum Einsatz kommen kann.

Wer noch nicht ganz überzeugt ist, mag vielleicht vor dem Kauf eines neuen Office-Produktes zunächst einmal eine der hier genannten Alternativen herunterladen und ein halbes Jahr ausprobieren. So lange dauert in der Regel eine Probezeit. Der Umstieg fällt zumeist nicht schwer, da die grundlegenden Arbeitsschritte dieselben sind und es zudem jede Menge guter Anleitungen (z.B. hier für Writer, Calc oder Thunderbird) gibt.

Videokonferenzen

Dürfen wir Zoom in der Gemeinde verwenden und gibt es Alternativen?

Die Zoom-Videokonferenz-Software, die über Server in den USA läuft, ist datenschutzrechtlich nicht konform mit dem DSG-EKD. Es gibt jedoch die Möglichkeit für Gemeinden, Zoom-Lizenzen über die deutsche Firma Connect4Video zu beziehen. Deren Server stehen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und es gibt eine entsprechende DSG-EKD-konforme Vereinbarung mit der EKD, auf die sich Gemeinden beziehen können, um schließlich eine eigene AVV mit dem Anbieter abzuschließen. Mit Connect4Video können allerdings nur Jahreslizenzen erworben werden. Der Masteraccount kostet 169,-€ und alle weiteren Accounts 149,-€, wobei hier eventuell auch Kooperationen in Regionen oder ganzen Kirchenkreises zu prüfen sind. In den Einstellungen im Masteraccount ist außerdem vor der Nutzung festzulegen, dass ausschließlich "on premises" von allen Accounts genutzt werden darf, damit die Verbindung auch tatsächlich über die europäischen Server läuft. Hinzuweisen ist allerdings darauf, das Zoom in der Vergangenheit durch zahlreiche Sicherheitslücken aufgefallen ist und nicht abzusehen ist, wie viele davon noch folgen werden. Insgesamt schneiden Datensicherheit und Datenschutz bei Zoom in allen Varianten eher schlecht ab.

Eine Alternative zu Zoom bieten Jitsi und BigBlueButton. Diese kostenlosen opensource Tools können auf eigenen Servern auch DSG-EKD-konform genutzt werden oder aber von datenschutzsensiblen Anbietern genutzt werden, wie z.B. als Meetzi oder Senfcall.

Wie plane ich eine Zoom-Veranstaltung/Video-Konferenz?

Bevor Sie an die Planung der Videokonferenz gehen, stellen Sie sicher, dass Sie Zoom DSG-EKD-konform eingerichtet haben. Dazu hilft Ihnen der folgende Leitfaden:

Zur Planung (Erstellung einer Einladung) für neue Meetings dürfte ein Tutorial-Video am hilfreichsten sein, andere bekommen es lieber mit Bildern in einer PDF-Datei zusammengefasst. Hier bekommen Sie beides:

Über diesen technischen Teil hinaus, ist es außerdem hilfreich, sich über die Moderation und den Ablauf gedanken zu machen, insbesondere auch, wie Sie gegen Störende vorgehen. Hinweise zum Umgang bei Zoom-Bombing finden Sie hier.

Wie kann ich den Ton bei der Bildschirmfreigabe in Zoom mit übertragen?

Wenn Sie eine Einladung zum Zoom-Meeting erhalten und auf den Link in der Einladung klicken, öffnet sich zumeist Ihr Browser (z.B. Firefox) und Sie werden weitergeleitet, um den Webclient herunterzuladen und zu starten. In diesem einfachen Softwarestück haben Sie keine Möglichkeit, Audio beim Teilen Ihres Bildschirmes mit zu übertragen und suchen entsprechend vergeblich.

Um auch den Ton bei der Bildschirmfreigabe an die anderen Teilnehmenden übertragen zu können, ist es notwendig, dass Sie sich den Desktopclient heruntergeladen und installiert haben (vornehmlich datenschutzkonform z.B. über Connect4Video) und diesen starten, um an dem Meeting teilzunehmen. Dort geben Sie dann die Meeting-ID und das Kennwort ein (wenn Sie nicht ohnehin selbst zur Konferenz einladen). Wenn Sie anschließend während der laufenden Konferenz unten auf den grünen Schriftzug „Bildschirm teilen“ klicken, um anderen zu zeigen, was Sie auf Ihrem Desktop oder in einem Programm sehen, z.B. um eine Videodatei abzuspielen, erscheint ein weiteres Optionsfenster. In diesem Fenster befindet sich am unteren Rand die Option „Den Computerton freigeben“, die übrigens automatisch mit angewählt wird, wenn Sie gleich auf „Für einen Videoclip im Vollbildmodus optimieren“ anklicken, was sich gleich rechts daneben befindet. Auf diese Weise wird dann auch der Ton beim Abspielen von z.B. Videos mit übertragen. Wählen Sie anschließend in der oberen Ansicht den Fenstermodus aus (z.B. „Bildschirm“) und klicken Sie schließilch unten rechts auf „teilen“.

Warum kann ich bei Jitsi Meeting die Videos der anderen nicht sehen?

Zum einen kann das an den verwendeten Browsern liegen. Jitsi arbeitet gut zusammen mit folgenden Browsern:

  • Chrome (und Derivate wie Chromium, Opera, etc.)
  • Firefox
  • Safari (allerdings zur Zeit meistens nur mit Audio)
  • Edge (beta)
  • Internet Explorer (via Plugin)

Zum anderen kann es an Firewall-Restriktionen liegen, wenn Sie z.B. im Netzwerk (auch WLAN) hinter einem Router arbeiten, der auch Firewallfunktionalitäten hat und folgende Ports nicht freigegeben hat:

  • TCP 80
  • TCP 443
  • TCP 4443
  • TCP 10000
  • UDP 10000

Für das Aufsetzen eines eigenen Jitsi-Servers (z.B. für den Kirchenkreis) kann über Portforwarding an der Firewall die Kommunikation mit den Clients universal einsetzbarer gestaltet werden.

Gibt es ein kostenloses Videokonferenztool mit integriertem Whiteboard?

Ja! Meetzi ist ein Videokonferenztool mit Whiteboard und gemeinsamer Arbeitsplattform. Es ist kostenlos, läuft auf Servern in Deutschland und ohne, dass man sich dafür mit einem Benutzerkonto registrieren müsste. Um einen eigenen Raum zu erstellen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Folgen Sie dem angegebenen Link
  2. Geben Sie einen Raumnamen ein, z.B. "Barcamp EKBO" oder wie auch immer Ihre Veranstaltung heißt
  3. Geben Sie Ihren Namen ein, mit dem Sie in der Konferenz angesprochen werden möchten
  4. Klicken Sie anschließend auf "Raum erstellen"
Kann ich meine Videokonferenz auch nur als Telefonkonferenz nutzen?

Auch wenn die Telefonie heutzutage und hierzulande mittlerweile vorwiegend über Voice over IP digitalisiert online funktioniert, ist doch insbesondere für ältere Menschen das Telefon mitunter vertrauter als andere Kommunikationsmöglichkeiten über das Internet.

Über das Smartphone kennen wir den gruppenbezogenen Anruf aus Messengerdiensten wie Signal, die man wahlweise mit oder ohne Video führen kann. Und glücklicherweise haben auch die meisten Videokonferenzanbieter die Möglichkeit bereitgestellt, sich telefonisch mit in die Konferenzen einwählen zu können. Wenn Sie bspw. mit Zoom eine neue Sitzung planen, dann finden Sie im Fenster unter "Audio" die Möglichkeiten "Telefon", "Computeraudio", "Telefon und Computeraudio" und "Audio von Drittanbietern". Wenn Sie hier "Telefon" auswählen, haben Sie über Zoom eine klassische Telefonkonferenz eingerichtet, bei der sich die Teilnehmenden zwar auch weiterhin mit dem Video einklingen können, das aber nicht müssen. Wichtig ist hierbei allerdings noch zu berücksichtigen, dass Sie dort auf den Link "Bearbeiten" klicken, um sicherzustellen, dass Sie Einwahlnummern aus Deutschland bereitstellen, weil Sie ansonsten standardmäßig Einwahlnummern aus den USA anbieten würden.

Von Videokonferenzanbietern unabhängig können Sie auch reine Telefonkonferenzen über bspw. die Deutsche Telefonkonferenz oder MeetGreen nutzen, wobei ersteres bis auf die Verbindungskosten sogar kostenlos genutzt werden kann und letzteres Umweltprojekte zur Pflanzung von Bäumen in Deutschland fördert und zudem auch eine Webkonferenzfunktion anbietet, falls es doch einmal mehr sein soll. Diese Formate der Telefonkonferenz funktionieren nach dem Dial-In-Verfahren, weil man sich von außen in eine vorher geplante Konferenz über die bekanntgegebene Einwahlnummer und PIN einwählt. Dieses Verfahren eignet sich für größere Konferenzen, z.B. Senioren-Gesprächsabende zu einem bestimmten Thema. Auch Telefon-Gottesdienste sind auf diesem Weg bereits in der EKBO gefeiert worden.

Beim Dial-Out-Verfahren hingegen beginnt eine Person das Telefonat und fügt weitere Teilnehmende hinzu. Das wiederum funktioniert nur, wenn die Nummern der Teilnehmenden vorher bekannt sind und eignet sich z.B. für Mitarbeitendenrunden oder andere kleine, feste Gesprächskreise und kurze Absprachen. Die meisten neueren Handys haben sogar bereits eine Funktion integriert, mit der man ohne weitere Apps standardmäßig bis zu 5 Personen in einer Telefonkonferenz zusammenführen kann, ganz gleich ob die einladende Person nun ein Android-Gerät oder ein iPhone besitzt. Welche Geräte (auch Festnetzapparate) die angerufenen Teilnehmenden besitzen ist überdies unerheblich.

Ist eine digitale Abendmahlsfeier theologisch sinnvoll?

Wie sinnvoll oder gar gültig eine digitale Abendmahlsfeier ist, hängt von der eigenen Konfession bzw. Glaubenseinstellung und dem gewählten Medium ab. Auch ob das beteiligte Element (z.B. der Wein) real vorhanden ist oder virtuell z.B. in einem Computerspiel von einem Avatar bereitgestellt wird, macht einen entsprechenden Unterschied aus. Ein etwas tiefergehender Artikel dazu, kann hier gelesen werden: Digitales Abendmahl